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Jobs für Ältere

Entgeltsicherung kann Älteren zum neuen Job verhelfen

Arbeitsagentur gleicht Beziehern von Arbeitslosengeld I finanzielle Verluste bei schlechter bezahlter Arbeit aus

Älteren Arbeitslosen gelingt es zunehmend besser in den ersten Arbeitsmarkt zurückzukehren. Im letzten Jahr fiel der Rückgang dieser alterspezifischen Arbeitslosigkeit sogar überdurchschnittlich aus, da Personalverantwortliche zunehmend auf den Faktor „Erfahrung“ setzten. Trotzdem waren im Dezember 2007 noch über ein Viertel aller Erwerbslosen im Agenturbezirk Bergisch Gladbach 50 Jahre und älter.

Im Laufe ihres Berufslebens haben sie sich vielfach ein höheres Gehaltsniveau erarbeitet. Wenn ihnen dann aber Arbeitsplätze mit einem geringeren Einkommensniveau angeboten werden, fällt es schwer die eigenen Ansprüche zurückzuschrauben. Für diese Fälle verfügt die Agentur für Arbeit jedoch über ein Instrument, durch das es sich durchaus lohnen kann, auch eine schlechter bezahlte Arbeit anzunehmen. Die Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer schafft hier einen Anreiz: Die Agentur für Arbeit zahlt für maximal zwei Jahre einen Zuschuss und gleicht damit die Netto-Einkommensdifferenz zwischen der früheren und der neuen Beschäftigung in den ersten zwölf Monaten zur Hälfte und anschließend für zwölf Monate mit 30 Prozent aus. Zugleich stockt die Agentur die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung auf 90 Prozent des alten Bruttoentgelts auf.

Die Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach überwies in 2007 für diese Leistung 593.700 Euro, immerhin 228.800 Euro oder 62,7 Prozent mehr als in 2006.

Anspruch auf diese Leistungen haben Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer, die mindestens 50 Jahre alt sind und zum Zeitpunkt der Einstellung noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld I für mindestens 120 Kalendertage haben oder geltend machen können. Die Entgeltsicherung muss vor der Arbeitsaufnahme bei der zuständigen Arbeitsagentur beantragt werden.

Die neue Tätigkeit muss sozialversicherungspflichtig sein und tariflich bzw. ortsüblich entlohnt werden und der Arbeitnehmer darf in den letzten zwei Jahren nicht länger als drei Monate bei dem Betrieb beschäftigt gewesen sein.

Nähere Informationen sind unter der Service- Nummer Arbeit: 01801 / 555111* erhältlich und auch im Internet auf der Seite www.arbeitsagentur.de unter „Informationen für Arbeitnehmer“ zu finden.


(*3,9 Cent je Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom. Bei Anrufen aus Mobilfunknetzen gelten davon abweichende Preise)

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